TerraExpo

Börsenordnung / Preise

Hier findest du das Reglement der TerraExpo Terraristik-Messe

Grundsätzlich gelten:

«Fachinformation Tierschutz Nr. 18.6 Rechtsvorschriften zu Reptilienbörsen»

sowie

«Fachinformation Tierschutz Nr. 18.7 Börsen und Ausstellungen mit Aquarien- und Teichfischen»

Allgemeines:

An der Börse sind private und gewerbliche Aussteller zugelassen. Die Börse dauert von 10.00 bis 15.00 Uhr. Die Aussteller können am Sonntag ab 07.00 Uhr Ihre Stände aufstellen. Um 9.45 Uhr müssen die Stände eingerichtet sein.

Wichtig: Die ausgefüllte Tierliste ist VOR DEM BEGINN DER BÖRSE an der Anmeldung abzugeben!

Preise:

Eintrittspreis für Besucher

Der Eintrittspreis für Besucher beträgt Fr. 16.-

Kinder unter 15 Jahren haben freien Eintritt.

Preise für Ausstellungsflächen

Die Ausstellungsflächen werden in ganzen Tischen vermietet. Halbe Tische werden nicht angeboten.

Die Tischgrösse beträgt 200 x 70cm.

Die Miete für 1 Tisch beträgt Fr. 50.-

Der zweite Tisch kann GRATIS dazu gemietet werden, wenn er mit Tieren belegt ist, und der Aussteller nicht gewerblich ist.

(Bei einer Belegung des zweiten Tisches mit Zubehör oder bei gewerblichen Ausstellern ist der Tisch ganz normal kostenpflichtig).

Jeder weitere Tisch kostet wiederum Fr. 50.-

Interessenten für grössere Standflächen ab 7 Tischen und gewerbliche Aussteller können eine spezielle Offerte verlangen.

Die Tischmiete wird während der Börse vom Veranstalter eingezogen.

Stornierung von Ausstellungsflächen

Tischreservationen können bis 48 Stunden vor der Börse kostenfrei storniert und abgesagt werden. Ab Freitag vor der Börse ab 10 Uhr (= 48 Stunden vor der Börse) sind die Tische in JEDEM FALL kostenpflichtig. Es erfolgt ein Rechnungsversand. Bei nicht ausgeglichenen Rechnungen kann der Aussteller von zuküftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

Zugelassene Tiere

Zur Börse zugelassen sind Reptilien, Amphibien, Insekten, Spinnen, Aquarien- und Teichfische, Garnelen und Krebse.

Giftschlangen und andere haltebewilligungspflichtige Reptilien sind erlaubt. Es werden grundsätzlich nur Tiere zugelassen, die aus NACHZUCHT stammen und nicht der Natur entnommen wurden. "Long-Term-Captives" sind erlaubt.

Hunde

Während dem Anlass sind Hunde in der Halle NICHT gestattet. Ausnahme sind Asisstenzhunde.

Qualzuchten / von der Börse ausgeschlossene Tiere

Nicht zugelassen sind Nager, wie Mäuse, Hamster, Ratten und Meerschweinchen und alle anderen lebenden Säugetiere und Vögel. Nicht zugelassen sind Tiere, die der Natur entnommen wurden.

Allgemein müssen die Tiere eine abgabefertige Grösse haben. Frisch geschlüpfte/geborene Jungtiere sind nicht zugelassen.

Tiere, bei deren Zucht unzulässige Zuchtziele verfolgt oder die verbotenerweise gezüchtet wurden, dürfen nicht präsentiert werden. Dazu gehören:

Die Teilnehmer tragen die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Tiere. Es dürfen nur gesunde Tiere an die Messe gebracht werden.

 

Handling der Tiere

Das Handling von Tieren in der Ausstellungshalle grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme: Ist das Tierwohl gefährdet, kann der Verkäufer nötiges Handling vornehmen. Das Herausnehmen und Zeigen der Tiere ausserhalb der Behälter ist untersagt.

Das Füttern von ausgestellten Tieren ist während der Messe nicht erlaubt.

 

Tierliste

Es ist eine aktuelle Tierliste zu führen mit Namen und Adresse der teilnehmenden Person, sowie Art, wissenschaftlicher Name, Zuchtform und Anzahl der Tiere. Leere Listen gibt es an der TerraExpo-Anmeldung, sowie als Download. Die Liste kann vorgängig ausgefüllt werden und muss an der Anmeldung vor Beginn der Veranstaltung abgegeben werden.

Auflagen beim Verkauf von haltebewilligungspflichtigen Tieren

Verkäufer von haltebewilligungspflichtigen Tieren fügen der Tierliste zudem eine aktuelle Haltebewilligung bei, und geben beides zusammen an der Anmeldung vor Beginn der Veranstaltung ab. Die Haltebewilligung bitte in Papierform zur Veranstaltung mitbringen.

Bei Gifttieren müssen die Behälter entsprechend gekennzeichnet sein. Zum Beispiel durch den Verweis "giftig".

Eine Liste mit den Kontaktdaten der neuen Halter der verkauften Tiere ist bis spätestens 2 Tage nach der Börse per Mail an die TerraExpo zuzustellen.

Die Veranstalter sind behördlich verpflichtet, die Tierlisten und Kontaktdaten an das Kantonale Veterinäramt weiterzuleiten.

Anforderungen an die Behälter zur Präsentation der Tiere

Behälter mit Tieren müssen auf dem Tisch angeboten werden. Idealerweise werden die Behälter durch stabile Strukturen, z.B. Holzrahmen, Displays geschützt. Alle Tiere müssen ausbruchsicher und in geeigneten Behältern ausgestellt werden. D.h. die Behälter müssen so gewählt und ausgestattet

sein, dass die Tiere keinem unnötigen Stress ausgesetzt werden.

Bei Gifttieren ist es Pflicht, die Behälter der Tiere zusätzlich durch stabile Strukturen, z.B. Holzrahmen oder Displays zu schützen.

Abdeckung / Sichtschutz / Rückzugsbereich der Behälter

Die Behälter müssen mindestens auf drei Seiten mit undurchsichtigem Material abgedeckt sein. Als Rückzug akzeptiert wird; geeignete Struktur (z.B. grösseres Pflanzenblatt, Baumrinde oder Äste.)

Ohne Struktur muss der Behälter gegen oben zu einem Drittel abgedeckt werden. Der Boden muss mit einer geeigneten Unterlage versehen sein. Je nach Tierart kann z.B. Laub, Moos, Kokoserde, Sand oder Haushaltspapier verwendet werden.

Dem Bedürfnis nach Feuchtigkeit muss der Tierart entsprechend Rechnung getragen werden.

Für Arten, die sich naturgemäss in der Höhe aufhalten, muss eine Klettermöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. (z.B. Ast oder ein entsprechendes Gitter.)

 

Grösse und Besatz der Behälter

Es wird empfohlen, die Tiere einzeln in Behältern anzubieten. Für mehrere untereinander verträgliche Tiere muss die Grundfläche für jedes weitere Tier um 50% vergrössert werden.

Länge und Breite der Behälter werden in Körperlänge (KL) des betreffenden Tieres angegeben. Bei Schildkröten gilt die Panzerlänge, für Echsen die Kopf-Rumpflänge und für Schlangen die Gesamtlänge. Die Behälter für arboreale Arten müssen so hoch sein, dass die geforderte Einrichtung

darin Platz hat und sich das Tier zuoberst aufhalten kann.

 

Grösse der Behälter

Reptilien / Amphibien: Die in der Tierschutzverordnung festgelegten Mindestmasse dürfen nicht unterschritten werden:

  • Schildkröten und Froschlurche Grundfläche 3 x 2 KL

  • Echsen und Schwanzlurche Grundfläche 2 x 1 KL

  • Schlangen Grundfläche 0.5 x 0.3 KL.

Aquarienfische: Die in der Tierschutzverordnung festgelegten Mindestbeckenmasse von Aquarien dürfen nicht unterschritten werden:

  • Beckenlänge: mind. 3× Körperlänge grösster Fisch

  • Beckenbreite: mind. 2× Körperlänge grösster Fisch

  • Wassertiefe: mind. 1× Körperlänge grösster Fisch

 

CITES geschützte Arten

Wer Arten anbietet (gilt auch für Spinnen), die im Washingtoner Artenschutzabkommen, Anhang WA l bis lll gelistet sind, muss für jedes Exemplar den Nachweis des legalen Ursprungs erbringen. Dieser geht beim Verkauf an den neuen Besitzer.

Die Papiere können vor Messebeginn am Tisch kontrolliert werden und müssen dem Veranstalter auf Verlangen vorgewiesen werden.

 

Informationspflicht, eingeschränkte Abgabe von Tieren

Jede Person, die an der Messe ein Tier erwirbt, muss vom Anbieter schriftlich in einem Caresheet über die Bedürfnisse und die tiergerechte Haltung der betroffenen Tierart informiert werden. Davon ausgenommen sind Personen, die bereits eine kantonale Bewilligung für die Haltung der jeweiligen

Tierart haben.

Bewilligungspflichte Reptilienarten dürfen nur an Personen abgegeben werden, die im Besitz der entsprechenden Bewilligung sind.

Die Tiere werden mit einem Herkunftsnachweis an den neuen Halter abgegeben.

Tiere dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten an Personen unter 16 Jahren verkauft werden.

Fotografieren während der Börse

Das Fotografieren an der TerraExpo ist grundsätzlich untersagt. Fotos dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters UND des betreffenden Ausstellers gemacht werden. Personen, die das Verbot missachten können von der Veranstaltung verwiesen und mit Hausverbot belegt werden.

Ausschluss von Personen von der Veranstaltung

Der Veranstalter hat das Hausrecht. Ein Hausverbot kann in Ausübung dieses Hausrechts ausgesprochen werden, um die Sicherheit des Ortes der Veranstaltung und der übrigen Teilnehmer der Veranstaltung zu gewährleisten. Das Hausrecht kann auch an Dritte übertragen werden.
Für einen sachlichen Grund zum Ausschluss eines Besuchers oder Ausstellers von der Veranstaltung genügt ein Grund zur Annahme, dass von der Person eine Gefahr der Störung jetziger oder künftiger Veranstaltungen ausgeht. Ein auf Tatsachen beruhender Anfangsverdacht ist dabei ausreichend.

 

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